Glänzende Kupfersudkessel, der Geruch von Hopfen und Malz… tauche ein in das einmalige Ambiente eines altbayerischen Braugasthofs. In der einzigartigen Umgebung der Allgäuer Alpen werden beim Braukurs Pfronten mit handwerklichem Können und viel Liebe frische und reine Biere gebraut - selbstverständlich aus klarem Bergwasser und einer sorgfältigen Auswahl von Hopfen und Malz. Und auch Du kannst hier das Bier brauen lernen!
In dieser unverwechselbaren Kulisse wartet das ultimative Erlebnis auf alle Bierliebhaber – der Braukurs Pfronten, bei dem Du selbst Bier brauen wirst! An einer Heimbrauanlage wirst Du unter Aufsicht Deines Bierprofis schroten, maischen und trebern. Und nebenbei erfährst Du alles Wissenswerte rund um den goldenen Gerstensaft. Von den richtigen Rohstoffen über die Herstellung und die Entstehungsgeschichte der einzelnen Biersorten bis hin zum Thema Bier & Gesundheit - mit amüsanten Geschichten und Anekdoten führt Dich Dein Brauprofi durch dieses bierige Erlebnis. Für flüssiges Anschauungsmaterial bei Deinem Braukurs sorgt die unter Volldampf stehende mobile Bier-Brauanlage.
Selbstverständlich gibt es auch eine Brauereiführung in der Gasthausbrauerei, um den „größeren“ Maßstab zu sehen. Die unterhaltsame Theorie wird kombiniert mit flüssiger Praxis: Neben dem Bier brauen lernst Du auch, worauf es bei einer Bierverkostung ankommt. Mit 6 Bier-Sorten wirst Du die verschiedenen Charaktere jedes einzelnen Bieres erschmecken. Passend zum würzigen Hopfentrunk gibt es bei dem Braukurs Pfronten eine Brotzeit zur Stärkung.
Die Seminarunterlagen mit verschiedenen Broschüren u.a. zu den Themen Bier brauen, Biersorten, Bier & Gesundheit sowie Bier & Kochen erhältst Du zum Mitnehmen. Als kleine Erinnerung an Deinen Braukurs Pfronten bekommst Du eine ganz persönliche Urkunde mit Deinem Foto! Na dann Prost!
WEITERE INFORMATIONEN
Auszug aus dem Wortlaut des Reinheitsgebotes, vom bayerischen Herzog Wilhelm IV. im April 1516 erlassen:
"Wir verordnen, setzten und wollen mit dem Rat unserer Landschaft, daß forthin im Fürstentum Bayern sowohl auf dem Lande, wie auch in den Städten und Märkten, von Michaeli bis Georgi eine Maß (bayrische = 1,069 Liter) oder ein Kopf (halbkugelförmiges Geschirr für Flüssigkeiten = nicht ganz ein Maß) Bier für nicht mehr als einen Pfennig Münchener Währung und von Georgi bis Michaeli die Maß für nicht mehr als 2 Pfennig derselben Währung, der Kopf für nicht mehr als 3 Heller (Heller = gewöhnlich ein halber Pfennig) bei Androhung unten angeführter Strafe gegeben und ausgeschenkt werden soll. Wo aber einer nicht Märzen-, sondern anderes Bier brauen oder sonstwie haben würde, soll er es keineswegs höher als um einen Pfennig die Maß ausschenken und verkaufen. Ganz besonders wollen wir, daß forthin allenthalben in unseren Städten, Märkten und auf dem Lande zu keinem Nier mehr Stücke als allein Gersten, Hopfen und Wasser verwendet und gebraucht werden soll. Wer diese Anordnung wissentlich übertritt und nicht einhält, dem soll von seiner Gerichtsobrigkeit zur Strafe dieses Faß Bier, so oft es vorkommt, unnachsichtig weggenommen werden. Wo jedoch ein Wirt von einem Bierbräu in unseren Städten, Märkten oder auf dem Lande einen, zwei oder drei Eimer (=60 Maß) Bier kauft und wieder ausschenkt an das gemeine Bauernvolk, soll ihm allein und sonst niemanden erlaubt und unverboten sein, die Maß oder den Kopf Bier um einen Heller teurer als oben vorgeschrieben ist, zu geben und auszuschenken."
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