Was ist eigentlich Bier und wie entsteht es? Bei Deinem Braukurs Schöllkrippen wirst Du es erfahren!
Dein Braukurs Schöllkrippen beginnt mit der Begrüßung durch den Braumeister und dem Kennenlernen der anderen Teilnehmer. Nach kurzer Besprechung geht es auch schon los: In der gemütlichen Gasthausbrauerei beginnst Du nun unter professioneller Anleitung selber Bier zu brauen. Du wirst begeistert sein - denn bei allen Schritten der Bierherstellung wirst Du selbst Hand anlegen: Vom Maischen übers Läutern bis hin zum Kochen! Schnell wirst Du merken, dass Bierbrauen sehr hungrig macht. Dann bist Du in der gemütlichen Gasthausbrauerei genau richtig. Gemeinsam mit den anderen Teilnehmern nimmst Du Dein zweites Frühstück zu Dir, um Dich voller Tatendrang erneut ans Brauen zu wagen.
Der leidenschaftliche Braumeister der urigen Gasthausbrauerei wird Dir dabei mit Rat und Tat zur Seite stehen und sein umfangreiches Wissen gerne mit Dir teilen. Bei einem deftigen Mittagessen wirst Du die Möglichkeit haben, den Bierexperten alles über Bier zu fragen, was Du schon immer über Dein liebstes Getränk wissen wolltest – er wird keine Frage unbeantwortet lassen!
Ein spannender Programmpunkt während dem Braukurs Schöllkrippen wird die Verkostung von 6 Fremdbieren: Du wirst lernen die feinen geschmacklichen Unterschiede verschiedener Biersorten zu erkennen. Was unterscheidet ein Pils von einem Hellen, wieso sind manche Biere bitterer als andere und wie verkostet man ein gutes Bier eigentlich richtig? All das erfährst Du während Deines Braukurses!
Nach diesem Tag bei dem Braukurs Schöllkrippen hast Du alle Geheimnisse rund ums Bier gelüftet. Und bei Deinem nächsten Lokalbesuch wirst Du als wahrer Bierexperte Dein Bier genießen können und Deine Bekannten mit Deinem neuen Wissen begeistern – garantiert!
WEITERE INFORMATIONEN
Auszug aus dem Wortlaut des Reinheitsgebotes, vom bayerischen Herzog Wilhelm IV. im April 1516 erlassen:
"Wir verordnen, setzten und wollen mit dem Rat unserer Landschaft, daß forthin im Fürstentum Bayern sowohl auf dem Lande, wie auch in den Städten und Märkten, von Michaeli bis Georgi eine Maß (bayrische = 1,069 Liter) oder ein Kopf (halbkugelförmiges Geschirr für Flüssigkeiten = nicht ganz ein Maß) Bier für nicht mehr als einen Pfennig Münchener Währung und von Georgi bis Michaeli die Maß für nicht mehr als 2 Pfennig derselben Währung, der Kopf für nicht mehr als 3 Heller (Heller = gewöhnlich ein halber Pfennig) bei Androhung unten angeführter Strafe gegeben und ausgeschenkt werden soll. Wo aber einer nicht Märzen-, sondern anderes Bier brauen oder sonstwie haben würde, soll er es keineswegs höher als um einen Pfennig die Maß ausschenken und verkaufen. Ganz besonders wollen wir, daß forthin allenthalben in unseren Städten, Märkten und auf dem Lande zu keinem Nier mehr Stücke als allein Gersten, Hopfen und Wasser verwendet und gebraucht werden soll. Wer diese Anordnung wissentlich übertritt und nicht einhält, dem soll von seiner Gerichtsobrigkeit zur Strafe dieses Faß Bier, so oft es vorkommt, unnachsichtig weggenommen werden. Wo jedoch ein Wirt von einem Bierbräu in unseren Städten, Märkten oder auf dem Lande einen, zwei oder drei Eimer (=60 Maß) Bier kauft und wieder ausschenkt an das gemeine Bauernvolk, soll ihm allein und sonst niemanden erlaubt und unverboten sein, die Maß oder den Kopf Bier um einen Heller teurer als oben vorgeschrieben ist, zu geben und auszuschenken."
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